
Hehlerei
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Hehlerei: Alles was wichtig ist
Hehlerei
Wer eine Sache, die ein anderer durch eine strafbare Handlung erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt oder hilft, sie zu veräussern oder zu verheimlichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 160 StGB).
Objektiver Tatbestand
Der objektive Tatbestand der Hehlerei umfasst:
1. eine Vortat gegen das Vermögen (z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Raub) und
2. die Handlung des Hehlers (Erwerb, Schenkung, Pfand, Verheimlichung)
Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand der Hehlerei umfasst:
1. Vorsatz: Der Täter muss wissen oder zumindest in Kauf nehmen, dass die Sache aus einer strafbaren Handlung gegen das Vermögen stammt.
2. Bereicherungsabsicht in Spezialfällen
Verstecken von Diebesgut
Hehlerei liegt vor, wenn ein Freund eines Einbrechers die bei einem Einbruch erbeuteten Wertgegenstände in seiner Garage versteckt, um sie vor der Polizei zu verbergen.
Kauf gestohlener Elektroartikel
Hehlerei liegt vor, wenn ein Mann wissentlich einen gestohlenen Laptop zu einem sehr niedrigen Preis von einem Bekannten kauft, der ihn zuvor aus einem Geschäft gestohlen hat.
Bei Fragen, einfach anrufen
Bei Fragen zur Hehlerei muss man sich jeden Einzelfall genau anschauen. Wir kennen uns aus, wissen Bescheid und helfen gerne! Bei Fragen rufen Sie uns an.
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Telefonische Rechtsberatung
Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt! Gerne können Sie uns auch nach einer Zweitmeinung fragen oder Prozessaussichten besprechen. Wir unterstützen Täter und Opfer. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung. Einfacher und schneller geht es nicht!
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Wir lassen Sie nicht alleine. Mit der telefonischen Rechtsberatung und unserem Online Service bekommen Sie Alles aus einer Hand! Das heisst: Sie können uns per E-Mail oder Post Unterlagen zuschicken und auch wir schreiben für Sie Briefe an die Gegenpartei oder rechtssichere Eingaben an Schweizer Behörden.
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Der Erfolg gibt uns Recht
Mehr als 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden.

Sehr kompetente und menschliche Beratung. Mir wurde zugehört und mein Anliegen ernst genommen. Die E-Mail Bestätigung war hilfreich.
Peter S. (kaufmännischer Angestellter)

Meine Fragen wurden ohne Umschweife kompetent und professionell beantwortet. Das war echt hilfreich. Vielen Dank – ich komme sicher wieder!
Vreny B. (Primarlehrerin)

Kurz und bündig haben Sie mir am Telefon erklärt, mit welcher Strafe ich rechnen muss, wenn ich die gestohlene Uhr – die mein Freund mir geschenkt hat – behalte. Top!!
Viktor N. (Verkäufer)

Ihre Beratung am Telefon in Sachen Voraussetzung für die Bestrafung bei Hehlerei war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
Andreas N. (Teamleiter)
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